In der regionalen Presse wird aktuell aus dem Stadtteil Essen-Borbeck über neue Schäden innerhalb eines bereits Anfang der 1930er Jahre stillgelegten Grubenfeldes berichtet, deren Veränderungen über sog. Rissmonitore beobachtet werden. Da für neu auftretende Schäden in ehemaligen Abbaugebieten vielfältige Ursachen in Betracht kommen, ist in einem konkreten Schadensfall grundsätzlich eine differenzierte Beurteilung erforderlich.
Zunächst sind bergbauliche Einwirkungen ohne zeitliche Begrenzung lediglich im südlichen Ruhrgebiet möglich, wo der örtliche Abbau bis dicht unter die Tagesoberfläche geführt wurde. Sofern im Nahbereich keine nichtdauerstandsicher verfüllte Tagesöffnung existiert, kommen somit in weiten Teilen des Reviers neben mittelbaren bergbaulichen Spätfolgen insbesondere auch bergbaufremde Ursachen wie z. B. Absackungen im Bereich von Grundleitungsschäden, das Trockenfallen humoser bzw. bindiger Böden sowie das Einbrechen von Luftschutzstollen in Betracht.
Gegebenenfalls anders als eine derartige, eher muldenförmige Setzungserscheinung ist das Auftreten eines linienhaften Vertikalversatzes zu beurteilen. So haben sich bereits während der Abbauphase vielerorts sog. Unstetigkeiten entlang von tektonischen Störungen und/oder überlagernden Abbaukanten ausgeprägt. Wie seitens des VBHG bereits in diversen Artikeln dargelegt, können sich nach den im Erkelenzer Steinkohlenrevier gewonnenen Erfahrungen jedoch auch im Zuge eines regionalen Grubenwasseranstiegs und hierdurch ausgelöste Hebungserscheinungen an der Tagesoberfläche erneut örtliche Erdstufenbildungen ausprägen.
Um eine Zuordnung treffen zu können, ist stets das Schadensbild auf die für eine flutungsbedingte Erdstufenentwicklung typischen Merkmale hin zu prüfen. So handelt es sich bei einer derartigen Problemzone um eine langsame aber kontinuierliche Ausprägungen eines linienhaften Vertikalversatzes. Der langsame Prozess bedingt zwar, dass sich anfangs diffuse Schadensbilder erst nach einer gewissen Zeit zuordnen lassen, im Zuge frühzeitig eingeleiteter Präzisionsmessungen über fest vermarkte Höhenpunkte ist jedoch eine konkrete Ansprache derart möglich, dass bereits im Vorfeld eines drohenden Substanzschadens entsprechende bautechnische Gegenmaßnahmen getroffen werden können.
Dr. Volker Baglikow