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Private Eigentümer und Mieter können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen (Investitionszuschuss 455-B). Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Mindestinvestitionskosten müssen 2.000 Euro betragen. Die Förderung sieht Zuschüsse in Höhe von mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten vor. Wer nach den Kriterien des Standards „Altersgerechtes Haus“ investiert, erhält 12,5 Prozent Förderung. Die Zuschusshöhe beläuft sich auf 200 bis 6.250 Euro.

Alternativ kann auch die Kreditvariante in Anspruch genommen werden: Im Rahmen des Programms „Altersgerecht umbauen – Kredit (159)“ werden Kredite bis zu 50.000 Euro bei aktuell 0,75 Prozent effektivem Jahreszins pro Wohneinheit vergeben.

Private Bauherren und Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben stellen. Am einfachsten geht das online im KfW-Zuschussportal. Innerhalb weniger Augenblicke erhalten sie ihre Förderzusage.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/info-zuschussportal zu finden oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 | 539 9002 zu erfragen.

Haus und Grund Deutschland (https://www.hausundgrund.de/)

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