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Die Eigenheimzulage wird ab dem 1.1.2006 entfallen. Haus & Grund rät von überstürzten Käufen  ab. Wer jedoch schon ernsthaft über Wohneigentum nachgedacht hat, sollte nach intensiver  Prüfung des Objektes die bevorstehende Abschaffung der Zulage berücksichtigen und sich zügig entscheiden. Entscheidend für die Bewilligung der Eigenheimzulage sind folgende Rahmenbedingungen: Termine als Voraussetzung für die Beteilligung:
Bei Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist der Abschluss des notariellen Kaufvertrages noch im Jahr 2005 erforderlich. Für Bauherren gilt: Sofern je nach Erforderlichkeit der Bauantrag oder die Bauunterlagen noch in diesem Jahr eingereicht wird, besteht bei Einhaltung der Einkommensgrenzen und anderen Voraussetzungen, noch ein Anspruch auf die Eigenheimzulage. So  haben auch derzeit noch planende Bauherren eine Chance, die Eigenheimzulage zu bekommen, wenn sie die Planung zügig zum Abschluss bringen und vor dem 1.1.2006 einreichen.


Mit diesen Terminen beginnt der Förderzeitraum von acht Jahren. Die Förderung beginnt aber erst nach dem Einzug in die neue Wohnung/das neue Haus, das heißt, wenn das Objekt faktisch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Um      die Eigenheimzulage voll zu nutzen, ist es daher ratsam, schon im Jahr des Besitzübergangs oder der Baufertigstellung einzuziehen. Die Eigenheimzulage wird auch gezahlt, wenn Haus oder Wohnung Familienangehörigen zur unentgeltlichen Nutzung überlassen werden.
Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage
Die Gesamtsumme der Einkünfte im Zweijahreszeitraum – also im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und des Vorjahres – darf folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Bei Alleinstehenden/Ledigen 70.000 Euro
Bei zusammen veranlagten Ehepartnern 140.000 Euro
Zusätztich 30.000 Euro pro Kind
Förderbeträge bei Neubau- und Bestandsobjekten
Die Zulage wird acht Jahre lang in Höhe von ein Prozent auf einen Höchstbetrag von max. 125.000 Euro der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (inkl. Grundstückswert) gewährt. Das sind bis zu 1.250 Euro pro Jahr, insgesamt höchstens 10.000 Euro. Ergänzend werden Kinderzulagen von 800 Euro je Kind gewährt.
Sonstiges
Kinder, die das Haus ihrer Eltern erwerben, können bei richtiger Gestaltung der Verträge die Eigenheimzulage erhalten. Bedingung dafür ist, dass der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die jeder andere Käufer im freien Markt auch erhalten würde. Außerdem müssen die Kinder Haus oder Wohnung mit eigenem Geld oder Darlehen erwerben. Sinnvoll ist es, bei der Hausbank ergänzend zinsgünstige KfW-Kredite zur Schaffung von Wohneigentum und aus dem CO – Minderungsprogramm zu beantragen.
Nicola Müller
Haus & Grund Deutschland, Berlin


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