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Bereits im Jahr 2013 hat die Bezirksregierung Arnsberg ein unabhängiges Gutachterteam mit der „Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches“ der in jüngerer Zeit stillgelegten Bergwerke beauftragt. Nun wurde auch das von der Technischen Universität Clausthal für das Bergwerk Walsum erstellte Gutachten vom 30.09.2016 veröffentlicht.

In der Bergschadensregulierung ist aus Sicht der Betroffenen natürlich insbesondere der Bereich außerhalb des in den Sonderbetriebsplänen ausgewiesenen bzw. letztlich sogar nur der Bereich außerhalb des aus dem tatsächlich geführten Abbau rechnerisch ableitbaren Einwirkungsbereiches von Interesse. Die räumlichen Abweichungen zum Rahmenbetriebsplan sind im Grubenfeld Walsum aufgrund der frühzeitigen Stilllegung erheblich weitreichender als im Grubenfeld der bisher betrachteten Bergwerke. Nach eingehender Prüfung der gutachterlichen Feststellungen werden wir erneut berichten.  Interessierte können das vollständige Gutachten  auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg heruntergeladen unter: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2016/12/201_16_12_05/index.php

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