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Ein Dachdecker berät einen Eigentümer, wie dieser künftig Energie einsparen kann. Sein Ergebnis: Besonders effizient ist die Dämmung der Außenhülle. Gerne empfiehlt er eine Fachfirma, mit der er häufig zusammenarbeitet. Oder: Der Mitarbeiter eines regionalen Erdgasversorgers führt die Energieberatung durch. Er empfiehlt, die alte Heizung zu entsorgen und stattdessen ein Gasbrennwertgerät zu installieren.
Möglicherweise wäre im erstgenannten Beispiel eine Heizungserneuerung effizienter oder eine andere als die empfohlene Fachfirma geeigneter oder günstiger.

Und im zweiten Beispiel hätte sich vielleicht die Kombination mit Solarthermie gelohnt. Der Eigentümer kann dies nicht beurteilen, er ist auf Gedeih und Verderb auf fachkundige und unabhängige Beratung angewiesen.

Neue Richtlinie zur Energieberatung des Bundes
In der Vergangenheit war Voraussetzung für die staatliche Förderung der Energieberatung, dass sie von einem unabhängigen Berater durchführt werde. Das ist seit dem Inkrafttreten einer neuen Richtlinie am 1. Dezember 2017 anders. Nun dürfen auch Handwerker, die in ihrem Beruf tätig sind, sowie Energieversorger staatlich geförderte Energieberatung durchführen. Diese Personengruppen haben ein wirtschaftliches Interesse an der Energieberatung. Der Berater muss einzig eine Selbsterklärung unterzeichnen, in der er bestätigt, seine Kunden hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten – aus Sicht von Haus & Grund Deutschland ist das reine Makulatur.

Harsche Kritik an der Neuregelung
„Durch die Öffnung der Zulassungsvoraussetzungen werden die Zahlen der Berater und die der Beratungen steigen. Das ist ein statistischer Erfolg, den die Regierung dann als Beleg für ihr klimapolitisches Engagement verkaufen wird. Das geht zulasten der Qualität der Beratung und damit der Verbraucher“, kritisierte Warnecke. Die Neuregelung der Energieberatung wird vom SPD-geführten Bundeswirtschaftsministerium verantwortet. „Dass die SPD damit buchstäblich in letzter Minute als Teil der geschäftsführenden Regierung eine Richtlinie durchdrückt, von der vorrangig ihre Klientel profitiert, hat nicht nur einen unangenehmen Beigeschmack, es ist eine Frechheit“, so der Haus & Grund-Präsident. Die neue Regierung starte damit gleich mit einer Altlast sowie der Pflicht, umgehend nachzubessern und die Unabhängigkeit der Energieberatung zu sichern. Deutliche Worte kommen auch von Marita Klempnow vom Deutschen Energieberater-Netzwerk e.V. („Diese Änderung stellt einen Tabubruch in der Förderung dar und gefährdet den Verbraucherschutz.“) und von Jürgen Leppig vom Bundesverband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker („Kontrollierbare Unabhängigkeitskriterien über Bord zu werfen, halte ich für genauso gefährlich wie die Öffnung des Beratungsmarkts für Energieversorger.“).

Wer schützt die Verbraucher?
Und wie bewertet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die neue Richtlinie? Ist sichergestellt, dass Verbraucher unabhängig beraten werden? Ministeriumssprecherin Josphine Steffen antwortet auf diese Frage: „Die Zuständigkeit liegt beim BMWi.“

Eva Neumann
Referentin Presse und Kommunikation (www.hausundgrund.de)

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