Mit der energetischen Modernisierung von Bundesimmobilien ist es nicht weit her. Das belegt unter anderem die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im August. Eva Neumann hat sie zum Anlass genommen und nachgeforscht, Anfragen der Grünen und der Linken aus den Vorjahren sowie die Monitoringberichte der Bundesregierung gesichtet und mit Vertretern der beteiligten Behörden gesprochen. Ein frustrierendes Puzzle-Spiel.
Im Rahmen der Energiewende hatte sich die Bundesregierung auch für die Bundesgebäude hohe Ziele gesteckt: „Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreichen. Die Erreichung dieses Ziels wird in das Monitoring zum Sanierungsfahrplan einbezogen. Für 2050 streben wir eine Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung von 80 % an.“ So heißt es in den am 6. Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossenen „Eckpunkten Energieeffizienz“.
In der Schublade: der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB)
In einem ersten Schritt wurde die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit der Erstellung eines Energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften (ESB) beauftragt. Sie hat das Projekt Ende 2013 abgeschlossen. Seither wartet der Plan darauf, beschlossen, veröffentlicht und vor allem umgesetzt zu werden.
Der Plan umfasst 2.200 energierelevante Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Sie ist zwar für den Löwenanteil der Bundesgebäude zuständig. Schätzungen zufolge macht der allerdings nur rund zwei Drittel der Bundesimmobilien aus. Zahlreiche umfangreiche Liegenschaften – etwa die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundestagsverwaltung – wurden den Monitoringberichten zufolge von vornherein aus der Betrachtung ausgeschlossen.
Und für die behandelten Liegenschaften weisen die Gebäude-, Verbrauchs- und Nutzerdaten erhebliche Lücken auf. Am deutlichsten wird dies in den Antworten auf die Grünen-Anfrage (Drucksache 18/5443): Erst ab dem Jahr 2013 gibt es verlässliche Daten zu Energie- und Medienverbräuchen und -kosten. Daten für Bezugsjahre für die Klimaziele (1990 und 2010) und für alle anderen Jahre vor 2013 werden „ermittelt“. Oder: Der Bestand an Heizungsanlagen wurde 2015, also nach Erstellung des ESB, noch geprüft und aktualisiert. Der Anteil der erneuerbaren Energien für die Wärme- und Kälteerzeugung wird bei der BImA nicht erfasst. Eine Differenzierung zwischen der Wärmeenergie für Kälte und Wärme erfolgt nicht.
In Arbeit: Liegenschaftsenergiekonzepte
In einem zweiten Schritt wurden die Liegenschaften mithilfe baulicher, energetischer und immobilienwirtschaftlicher Kriterien auf die erforderlichen bzw. möglichen Modernisierungsmaßnahmen (zum Beispiel Betriebstechnik, Hülle etc.) geprüft. Mithilfe eines Scoring-Modells entstand dann eine Prioritätenliste, aus der hervorgeht, welche Immobilien mit einem möglichst hohen Einsparpotenzial und möglichst geringem wirtschaftlichen Aufwand modernisiert werden können. Für die Top 300 dieser Liste wurden in den Jahren 2014 und 2015 Liegenschaftsenergiekonzepte (ESB-LEK) bei Ingenieurbüros in Auftrag gegeben. Sie beinhalten Variantenbetrachtungen für unterschiedliche Maßnahmen. Rund 70 LEK sind inzwischen fertiggestellt und können damit bei konkreten Modernisierungsplanungen berücksichtigt werden.
In großer Ferne: die Klimaziele
Und wie steht es angesichts des ganz großen Plans und der einzelnen kleineren Pläne mit den Klimazielen? Die Zusammenfassung im Monitoring-Bericht 2017 ist nahezu wortgleich mit der im Jahr 2015: „Erste Ergebnisse zeigen, dass die energetische Gebäudequalität der Dienstliegenschaften größtenteils besser ist und damit die energetischen Einsparmöglichkeiten geringer sind, als zur Ermittlung der Einsparpotenziale ursprünglich angenommen wurde. Zudem zeichnet sich ab, dass die von der Bundesregierung gesetzten Ziele unter Einhaltung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (BHO) nicht erreicht werden.“
Vorbild Bund?
Im selben Bericht sowie in allen Antworten auf Bundestagsanfragen wird jedoch auf die Bedeutung der Vorbildfunktion des Bundes verwiesen. Wie passt das mit dem offensichtlichen Stillstand zusammen? Auf diese Frage verweisen die beteiligten Ministerien heute – genau wie in den Vorjahren – auf die laufenden Abstimmungen zwischen den Ressorts. Ganz offensichtlich gibt es hier einen unauflöslichen Zielkonflikt: Der Bund soll einerseits Vorreiter in Sachen Klimaschutz und andererseits Vorbild in Sachen sparsamer Umgang mit Steuergeldern sein.
Würde der ESB beschlossen, müssten alle darin bereits enthaltenen Bundesliegenschaften energetisch modernisiert werden. Dem steht das Wirtschaftlichkeitsgebot in Paragraph 7 der Bundeshaushaltsordnung entgegen – zumindest so lange, wie der vom Bundesfinanzministerium in Form von Einzelfallbetrachtungen, nicht jedoch gesamtwirtschaftlicher Betrachtung angewandt wird.
Seit 2017 ist der ESB auch ein Thema für den Bundesrechnungshof. Er erstellt aktuell einen Bericht für den Haushaltsausschuss des Bundestages.
Zum Freistellen:
„Für die im Rahmen des Entwurfs des ESB erfolgte Erstellung der Liegenschaftsenergiekonzepte (LEK) sowie erste begonnene Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der BImA sind bis April 2018 insgesamt Mittel in Höhe von rund 21 Mio. Euro abgeflossen.“ (BT-Drucksache 19/3602)
Eva Neumann
Referentin Presse und Kommunikation
Haus & Grund Deutschland (www.hausundgrund.de)