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Der Weg vom Erdgeschoss in die obere Etage des Eigenheims wird im Alter beschwerlicher. Mithilfe eines Treppensitzlifts können Bewohner die bisherigen Raumnutzungen und die alltäglichen Gewohnheiten über einen möglichst langen Zeitraum beibehalten.

Der gepolsterte Sitz mit Armlehnen und Fußstützen wird samt der Antriebseinheit über Führungsschienen an der Wand oder am Treppengeländer von einer Etage in die andere befördert. Die Ausführung der Schienen richtet sich nach der Antriebsart. Bei einem Zahnstangenantrieb zieht ein Antriebszahn den Sitz durch seine Umdrehungen über eine ebenfalls gezahnte Führungsstange. Beim Traktionsantrieb umschließen unter dem Sitz angeordnete Antriebs- und Führungsrollen die Laufführungsschiene. Dieses System eignet sich besonders für kurvige Treppen. Die Bedienung erfolgt über einen Hebel in der Armlehne und per Funkfernbedienung.

Ein Treppensitzlift lässt sich in den meisten Einfamilienhäusern einbauen. Ein paar bauliche Voraussetzungen müssen jedoch gegeben sein oder geschaffen werden: Die vorhandene Treppe muss mindestens 70 Zentimeter breit sein. Sie ist in der Regel Teil des ersten Rettungsweges im Haus, sodass hohe Anforderungen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz gelten. Auch nach dem Lifteinbau muss die Treppe für die anderen Bewohner sicher begehbar sein. Das heißt: Sie muss breit genug bleiben und der Handlauf gut erreichbar sein. Bei einer gewendelten Treppe wird der Lift daher in aller Regel an der Innenseite der Treppe angebracht.

Ist der Lift nicht in Betrieb, dann wird der Sitz – je nach Modell – hochgeklappt und außerhalb des Gehbereichs der Treppe geparkt. Vor der ersten und nach der letzten Treppenstufe muss also ausreichen Platz für den Auslauf des Sitzes vorhanden sein. Wird hier großzügig geplant, dann kann der Lift bei Bedarf auch genutzt werden, wenn einer der Bewohner irgendwann einmal auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen sein sollte, für den dann eine Stellfläche direkt neben der Parkposition des Lifts benötigt wird.

Ein Treppensitzlift ist keine überwachungsbedürftige Anlage, unterliegt also keiner Prüfpflicht. Bauherren müssen selbst die Gerätesicherheit im Blick haben. Wichtige Qualitätszeichen sind ein Typenschild am Gerät, eine Konformitätsbestätigung sowie möglichst Referenzadressen. Der Anbieter sollte im Kauf- und Wartungsvertrag die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften, Prüfungen und Zulassungen, die mit dem Lifteinbau erforderlich sind, garantieren. Mit einem Wartungsservice und einem Notdienst ist der Bauherr auf der sicheren Seite, wenn der Lift mal streikt.

Hier finden Sie Rat
Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte bieten Vor-Ort-Beratung an. Dabei wird geprüft, ob ein Einbau technisch möglich ist und ob ein Treppensitzlift wirklich die beste Lösung oder vielleicht eine andere Liftform oder gar ein Umzug sinnvoller ist. Im Falle einer körperlichen Beeinträchtigung sollte der behandelnde Arzt nach seiner Einschätzung zum Krankheitsverlauf befragt werden. Umfangreiches Informationsmaterial gibt es bei den Herstellern. Verschiedene Anbieter haben die Möglichkeit einer Probefahrt geschaffen. Dort können Betroffene das Ein- und Aussteigen üben und das Bedientableau testen.

Zum Weiterlesen:
www.lifta.de, www.hiro.de, www.garaventalift.de, www.hauck-treppenlifte.de

Eva Neumann
Referentin Presse und Kommunikation
Haus & Grund Deutschland (https://www.hausundgrund.de/)

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