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Das BMF hat nach dem in Kraft getretenen BMF-Schreiben vom 31.3.20 einen weiteren Entwurf für eine weitere konkrete Verwaltungsanweisung an die Finanzämter zum Umgang mit der neuen steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen in die Verbände-Anhörung gegeben. Die Anweisung soll den Finanzämtern u.a. Vorgaben zu folgenden Fragen machen:

Wer genau ist anspruchsberechtigt, auch in der WEG?
Was gilt für gemischt genutzte Wohnungen/Home Office?
Wie ist das Verhältnis zu anderen Förderungen, z.B. 35a EStG (Handwerkerbonus)?
Wie wird das Alter der Immobilie bestimmt (Mindestalter 10 Jahre ist Fördervoraussetzung)?

Nachdem wir uns die Berücksichtigung auf dem Verbände-Verteiler des BMF hart erkämpft haben, konnten wir fristgerecht die Gelegenheit zur Stellungnahme nutzen. Mit grundlegenden Änderungen der Endfassung gegenüber dem Entwurf rechne ich nicht.

Sybille Barent
Leiterin Steuer- und Finanzpolitik, Syndikusanwältin
Haus & Grund Deutschland (www.hausundgrund.de)

Stellungnahme zum Entwurf Einzelfragen zu § 35c EStG

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