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GEG tritt in Kraft

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird es das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzen.

Für alle laufenden Bauvorhaben gilt, was vor dem Inkrafttreten des GEG beantragt, angezeigt oder genehmigt wurde. Bei nicht genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreien Bauvorhaben ist der Zeitpunkt des Baubeginns ausschlaggebend. Dies regeln die allgemeinen Übergangsvorschriften des GEG. Auf Verlangen des Bauherrn kann jedoch das neue Recht angewendet werden, wenn über den Bauantrag, den Antrag auf Zustimmung oder nach einer Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist.
Länderöffnungsklauseln entfallen
Mit dem Inkrafttreten des GEG entfallen auch die Länderöffnungsklauseln für höhere Rechtsvorschriften. Damit ist es den Ländern nicht mehr möglich, höhere Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die Begrenzung des Energieverbrauchs von Heizungs-, Raumluft-, Kühl-, Beleuchtungs- und Warmwasserversorgungsanlagen festzulegen. Die Ermächtigungsgrundlage für die Länder zur Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien beim Austausch von Heizungsanlagen nach dem bisherigen EEWärmeG bleibt jedoch bestehen. Die Regelung wurde bisher nur von Baden-Württemberg genutzt.
Windräder und Solaranlagen
Mit dem Gesetz werden auch der Mindestabstand von Windenergieanlagen im Baugesetzbuch (BauGB) und die Aufhebung des Förderdeckels für Solaranlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die Regelungen gelten bereits seit 14. August 2020. Danach können die Länder durch Landesgesetze bestimmen, dass Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu den im Landesgesetz festgelegten baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken einhalten. Der Mindestabstand darf dabei höchstens 1.000 Meter betragen. Mit der Aufhebung des 52-Gigawatt-Ausbaudeckels wird die Förderung für Solarstromanlagen wie bisher mit der Vergütung des eingespeisten Stroms fortgesetzt.

Dipl.-Ing. Corinna Kodim
Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik

Haus & Grund Deutschland (www.hausundgrund.de)

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