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Bei Brandgefahr frühzeitig Alarm schlagen – das ist die Aufgabe von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmeldern. Doch sind sie auch einsatzbereit und funktionieren, wenn es darauf ankommt? Und wann muss ein Gerät ausgetauscht werden?

Wie bei allen Elektrogeräten ist auch die Lebensdauer eines Rauchwarnmelders begrenzt. Anders als bei der Waschmaschine sollte man hier jedoch nicht warten, bis der Defekt eintritt. Schließlich handelt es sich um ein Sicherheitsgerät, das im Brandfall Leben retten soll. Damit Rauchwarnmelder im Ernstfall funktionieren, wird eine jährliche Wartung sowie ein Austausch nach zehn Jahren empfohlen. Darauf weisen die Hersteller hin.

Geltende Regelungen beachten
Zunächst gilt es zu prüfen, ob die bundesweit geltende gesetzliche Mindestanforderung von je einem Gerät pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur überhaupt erfüllt ist. In manchen Bundesländern ist zusätzlich die Installation in sämtlichen Aufenthaltsräumen vorgeschrieben. Unabhängig von länderspezifischen Vorgaben sollte idealerweise auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert sein. Hier befinden sich in den meisten Haushalten Elektrogeräte wie Fernseher, W-LAN-Router, Musikanlagen oder Ladestationen – und elektrische Defekte sind die Hauptursache für Wohnungsbrände.

Verunreinigungen entfernen
Damit die Geräte optimal funktionieren, muss etwaiger Rauch ohne Beeinträchtigung in den Melder einströmen können. Die Raucheintrittsöffnungen sollten daher frei von Staub und Insekten sein. Kleinere Verunreinigungen können vorsichtig mit einem feuchten Tuch entfernt werden, bei stark verschmutzten Geräten empfiehlt sich ein Austausch. Zudem gilt es zu prüfen, ob der Melder korrekt platziert ist. Laut Montageempfehlungen sollte er sich mittig an der jeweiligen Zimmerdecke mit mindestens 50 Zentimeter Abstand zu den Wänden oder Hindernissen wie Schränken oder Leuchten befinden.

Funktionsfähigkeit testen
Einmal pro Jahr ist die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder per Testknopf zu überprüfen. Ertönt ein Signal, ist alles in Ordnung. Hersteller empfehlen, die Rauchwarnmelder spätestens nach zehn Jahren auszuwechseln. Denn mit dem Alter der Geräte steigt die Wahrscheinlichkeit für Fehlalarme.

Wer sich unsicher ist, ob seine Rauchmelder veraltet sind, kann das anhand des auf dem Gerät angebrachten empfohlenen Austauschdatums überprüfen. Bevor man dafür auf Leiter oder Stuhl steigt, kann auch das Datum der Einführung der Rauchmelderpflicht im jeweiligen Bundesland als erster Richtwert genutzt werden. So musste etwa in Rheinland-Pfalz bis Mitte 2012 in allen Bestandsbauten die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern erfolgen. Hier ist die Wahrscheinlichkeit folglich hoch, dass es aktuell Zeit für einen Wechsel ist. Infos zu den Daten der Einführung der Rauchmelderpflicht in jedem Bundesland finden sich unter www.rauchmelder-sind-pflicht.de.

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation (www.hausundgrund.de)

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