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Verwechselungsgefahr bei Brief- und Postwurfakquise!
Als VBHG-Mitglied kennen Sie die folgende Situation vielleicht schon:
In Ihrem Briefkasten liegt eine Broschüre (Flyer) oder ein Brief mit Werbung zur Bergschadensregulierung. Kurze Zeit später erfolgt eine weitere (telefonische) Kontaktaufnahme zwecks zeitnaher Vereinbarung eines Begutachtungs- bzw. Messtermins zur kostenlosen Bergschadensregulierung.


Hier ist Vorsicht geboten! Es handelt sich hierbei niemals um eine Kontaktaufnahme durch den VBHG! Und eine etwaig angedeutete Zusammenarbeit mit dem VBHG existiert nicht! Wenn dann noch mit Hinweis auf die Abbausituation im Bereich Ihrer Besitzung ein Szenario in den Raum gestellt wird, in dem vor Rechtsverlusten gewarnt wird, muss von spontanen Beauftragungen zu Bergschadensregulierungen im Stile eines „Haustürgeschäftes“ erst recht dringend abgeraten werden.
Was ist in solchen Situationen anzuraten?
• Weisen Sie die werbende Person darauf hin, dass Sie in Bergschadensangelegenheiten bereits vom VBHG vertreten werden.
• Lassen Sie sich nicht drängen! Leisten Sie „auf der Türschwelle“ keine Unterschriften auf Vollmachten oder Verpflichtungserklärungen.
• Weisen Sie ad hoc angebotene Dienstleistungen (Messung und/oder Begutachtung) zurück.
• Lassen Sie sich nicht vom Versprechen auf eine kostenfreie Regulierung locken.
• Setzen Sie sich unmittelbar nach einer solchen Kontaktaufnahme mit dem VBHG zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise in Verbindung.
Als Mitglied des VBHG steht Ihnen die umfassende und fachübergreifende Beratungskraft des Verbandes durch Sachverständige, Markscheider, Betriebswirte und Juristen zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme durch den VBHG erfolgt in der Regel auf dem Schriftwege, so dass Beratungs-, Mess-und Besichtigungstermine mit ausreichendem Vorlauf individuell abgestimmt werden können. Über den Verlauf des Regulierungsverfahrens werden Sie dann ausführlich schriftlich informiert. Sie können dann in Ruhe Ihre Entscheidungen treffen. Nutzen Sie die umfassende Beratungskompetenz Ihres VBHG!
Ass. jur. Ronald Grätsch

Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder

Zur Verbesserung der Zugriffs- und Bearbeitungszeiten pflegen wir den Schriftverkehr in ein EDV-gesteuertes Dokumenten-Management-System ein. Bitte helfen Sie uns, indem Sie auf Ihren Schreiben an uns konsequent die sog. Objekt-Nr. aufnehmen. Sie finden sie regelmäßig in den Betreffangaben unserer Schreiben an Sie. Vielen Dank!

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