Presseinformation des BraunkohlenausschussesÄltestenrat des Braunkohlenausschusses stimmt für Einrichtung einer AnrufungsstelleErweiterte Bergschadensregelung verbessert die Position BergschadensbetroffenerKöln, 19. Februar 2010 Der Ältestenrat des Braunkohlenausschusses hat sich auf seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, bei der Bezirksregierung Köln eine Anrufungsstelle für Betroffene von Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier einzurichten. Der Verfahrensablauf orientiert sich dabei an der Arbeitsweise der bereits bestehenden Schlichtungsstelle Bergschäden Nordrhein-Westfalen, die im Bereich des Steinkohlenbergbaus tätig ist. |
Bergschadensbetroffene im Rheinischen
Braunkohlenrevier können sich künftig an die Anrufungsstelle wenden,
nachdem vorangegangene Einigungsversuche mit RWE Power aus ihrer Sicht
nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Das Verfahren ist
für die Antragsteller kostenfrei. Durch die Einrichtung einer
unabhängigen Anrufungsstelle soll eine mit Kostenrisiken für die
Bergschadensbetroffenen verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur
Klärung etwaiger Ersatzansprüche möglichst vermieden werden. Zusätzlich
richtet RWE Power einen Bergschadensbeauftragten als unmittelbaren
Ansprechpartner für die Betroffenen ein. |